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BVerwG, 14.04.1965 - I WB 1.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71
Rechtsmittel
Eine solche Maßnahme, welche die Versetzung als Strafe erscheinen ließe, wäre in aller Regel rechtswidrig, ganz abgesehen davon, daß sie als abschließende Maßnahme grundsätzlich nur nach Prüfung der Schuldfrage unter Anhörung des Soldaten erfolgen dürfte (BDH 6, 173, wo die betreffende Versetzung lediglich deshalb gleichwohl als rechtmäßig angesehen wurde, weil zwei Piloten des Geschwaders des Versetzten bei einem von ihnen durchgeführten Einsatzflug die Ostgrenze der Bundesrepublik überflogen und dadurch nach den Feststellungen des Senats eine "ungewöhnliche außenpolitische Gefahrenlage" hervorgerufen hatten; vgl. auch BDH/ BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1965 - I WB 1/65 - und vom 25. März 1969 - I WB 100/68).